Transparenz

Abgeordnetenentschädigung „Diäten“

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt zum 1. Juli 2024 11.227,20 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt bestätigt. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um.
Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.725,48 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung (Stand: Juli 2023).

 

Mitarbeiter von Abgeordneten

Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihnen derzeit (Stand: 1. April 2022) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 25.874,- Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger. Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden. Ihr Gehalt müssten die Abgeordneten selbst zahlen.

 

Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte

Viele Abgeordnete haben einen „Nebenjob“: Ehrenämter in gemeinnützigen Organisationen, Aufgaben in der Bildungs- und Sozialarbeit. Mandate in Kommunalparlamenten, Beisitzerposten in Parteien und Verbänden, Vereinen und Stiftungen. Mit ihren außerhalb des Parlaments gewonnen Erfahrungen und Eindrücken bereichern Nebentätigkeiten die parlamentarische Arbeit. Nebentätigkeiten und eventuelle Nebeneinkünfte sind der Fraktion und der Präsidentin des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln.

Folgende Nebentätigkeiten übe ich aus:

  • Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach
  • Vorsitzender des Vorstandes der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAG FE), Köln
  • Vorsitzender des Vorstandes des Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung e.V. (KAFE), Köln
  • Vorsitzender des Vorstandes Bund Neudeutschland, Gemeinschaft Katholischer Männer und Frauen e.V. (ND-KMF), Köln
  • Leiter des ND Bund Neudeutschland, Katholischer Verband, Köln
  • Mitglied des Kuratoriums des Annele-Meinerzhagen-Stiftung e.V., Lindlar
  • Mitglied des Kuratoriums der Hermann-Haeck-Stiftung, Lind-lar
  • Schirmherr bei Humanitäre Hilfe Bergisch Gladbach e.V. (vormals Hilfe Litauen Belarus e.V.)
  • Beirat im Sachbereich 03 „Wirtschaft, Soziales, Digitalisierung“ beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken e.V. (ZdK)
  • Mitglied des Kuratoriums der Stiftung die Gute Hand (ab 01.01.2024)

Meine Nebentätigkeiten sind ausschließlich ehrenamtlich. Einkünfte erziele ich daraus nicht.