Das im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossene KfW-Sonderkreditprogramm steht nun zur Verfügung. In den BUndesländern werden aktuell die Voraussetzungen geschaffen, damit Kredite zu sehr günstigen Konditionen beantragt werden können.
Gemeinnützige Organisationen sind durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Sie mussten den Betrieb zum Teil vollständig einstellen und können ihn nun erst nach und nach und mit Einschränkungen wieder aufnehmen. Um die daraus entstandenen Liquiditätsengpässe abzufedern hat die Bundesregierung im Rahmen des zuletzt beschlossenen Konjunkturpakets weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es handelt sich hierbei insgesamt um drei verschiedene Formen der Unterstützung:
1) Darlehen
Mit dem KfW-Sonderkreditprogramm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen" werden eine Milliarde Euro Bundesmittel bereitgestellt, um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung der gemeinnützigen Organisationen zu unterstützen. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren Eigenmitteln eine Haftungsfreistellung bis zu 100 Prozent zugunsten der Organisationen ermöglichen. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe ohne Besicherung und ohne eigene Risikoprüfung. Ermöglicht werden auch zwei tilgungsfreie Anfangsjahre und eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Der Höchstbetrag der Kredite liegt bei 800.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kfw-kreditprogramm-fuer-gemeinnuetzige-organisationen-startet/159876
2) Überbrückungshilfen durch Zuschüsse
Die Zuschüsse der Überbrückungshilfen knüpfen an die Soforthilfen an und haben ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von der Rechtsform - beispielsweise Familienferienstätten, Jugendherbergen, Jugendvereine oder Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die Träger erhalten für Coronavirus bedingte Verluste im Zeitraum Juni - August 2020 bis zu 80 Prozent der Ausfälle erstattet. Die Höchstsumme beträgt 150.000 Euro. Die Hilfen sollen ab Anfang Juli durch die Länderstellen ausgezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
3) Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe
Am 01.07.2020 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages weitere 100 Millionen Euro im Jahr 2020 für Corona-bedingte Schäden zur Verfügung gestellt, um den Fortbestand der gemeinnützigen Einrichtungen sicherzustellen und Liquiditätsengpässe, die durch bisherige Maßnahmen nicht ausgeglichen werden konnten zu beseitigen. Die Zuschüsse schließen zeitlich an die Überbrückungshilfen an und können dann ab September beantragt werden.
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