Aufbauhilfe 2021 schafft Perspektiven vor Ort

10.09.2021
Pressemitteilung

In einer Sondersitzung stimmte der Bundesrat am 10. September 2021 dem Aufbauhilfegesetz 2021 zu. 

Nachdem der Bundestag am 07. September 2021 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in 2./3. Lesung beraten hat, wurde es heute, am 10. September 2021, vom Bundesrat final beschlossen. Das Gesetz sieht vor, mit Mitteln in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro, Bürgerinnen und Bürgern, sowie Betrieben und Institutionen den Wiederaufbau zu ermöglichen und die Infrastruktur in stark betroffenen Regionen wiederherzustellen.

„Das Hochwasser hat große Teile des Rheinisch-Bergischen Kreises schwer getroffen und viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen gestellt. Mit den Mitteln des Bundes leisten wir nun einen wichtigen Beitrag für den Wiederaufbau. Wir stehen da-mit zu unserem Versprechen, die Betroffenen vor Ort nicht alleine zu lassen und un-bürokratische Hilfe zu leisten! Die schnelle Beseitigung der Schäden und der Wieder-aufbau der Infrastruktur haben jetzt oberste Priorität“, so der Bundestagsabgeordnete des Rheinisch-Bergischen Kreises Dr. Hermann-Josef Tebroke.

Privatpersonen, Unternehmen aber auch Vereine können eine Ausgleichszahlung von bis zu 80% des Schadens beantragen. Neben Sachschäden werden auch Einkom-menseinbußen von Unternehmen während eines Zeitraums von 6 Monaten nach der Flutkatastrophe berücksichtigt und die Insolvenzantragspflicht temporär ausgesetzt. Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 % des entstandenen Schadens gewährt werden.

Nachdem die Mittel nun beschlossen wurden, werden die Hilfen zeitnah vor Ort an-kommen. Mit den Aufbaumaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger bereits be-ginnen. Wichtig ist, dass Fotos, Belege und Rechnungen für Ausgaben gesichert wer-den und auch persönliche Arbeitsstunden dokumentiert, so dass der Nachweis des entstandenen Schadens leicht möglich ist. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Die entsprechenden Förderrichtlinien sollen in der kommenden Woche veröffentlicht werden. Damit einhergeht dann auch die Antragsstellung.


Das Bürgertelefon der Fluthilfe NRW ist weiterhin für Sie erreichbar: (0221) 46 84 49 94. Für betroffene Unternehmen bietet die IHK Köln Hilfe unter: (0221) 1640-3333.