Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Familienausschuss war ich Mitte April für drei Tage auf Delegationsreise in unserem Nachbarland Österreich. Im Vordergrund des Besuchs standen Gesprächs- und Informationstermine zu den Themen Pflege und pflegende Angehörige, die Ausgestaltung einer möglichen sogenannten „Kindergrundsicherung“, Familienbeihilfen und besteuerung sowie der Fachkräftemangel in der Elementarpädagogik. Auch wenn beide Länder ähnliche Strukturen haben, ist die Ausgestaltung der familien-politischen Maßnahmen doch recht unterschiedlich. Gesprächspartner waren Vertreterinnen und Vertretern des österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, des Kanzleramtes, der Sozialen Dienste Burgenland, der Volkshilfe Wien sowie dem österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitut sowie dem Institut für Familienforschung. Einige Eindrücke hieraus:
Im Bereich der Elementarpädagogik, also der Betreuung und Bildung von Kindern in Kindergarten und Vor-schule, hat Österreich wie in Deutschland einen erhöhten Fachkräftemangel, der in den kommenden Jahren dramatisch anwächst. Bemerkenswert erscheint mir, wie man um Nachwuchskräfte wirbt, Qualifikationsvo-raussetzungen differenziert und Möglichkeiten des Quereinstiegs schafft – offenbar durchaus mit Erfolg.
Bei den Sozialen Diensten Burgenland wurde uns das Konzept der angestellten pflegenden Angehörigen näher erklärt. Das Land Burgenland hat 2019 die Pflege Service Burgenland GmbH gegründet, um die pflegenden Angehörigen sozialversicherungsrechtlich zu beschäftigen. Durch eine Vergütung oberhalb des Mindestlohns sollen finanzielle Nachteile zumindest teilweise ausgeglichen werden, wenn sie sich – mit Begleitung aus pro-fessionellen Stützpunkten – um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern.
Auf den ersten Blick ist das System aus steuerlichem Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag in Deutschland den Elementen des Familienlastenausgleichs in Österreich vergleichbar.
Bemerkenswert sind die Unterschiede, die sich auf den zweiten Blick ergeben. So ist die Ausrichtung der Maß-nahmen weniger kinder- als familienorientiert. Während bei uns das Kindergeld nach den letzten Beschlüssen für alle Kinder gleich hoch ist, ist es in Österreich nach dem Alter gestaffelt und umso höher, je mehr Kinder in einem Haushalt leben.
Großes Interesse der österreichischen Gesprächspartner galt der deutschen „Kindergrundsicherung“. Dabei gingen Gesprächspartner offenbar davon aus, dass die „Kindergrundsicherung“ bereits so gut wie eingeführt und unstrittig sei. Tatsächlich ist dies – auch wenn die Vertreter der Ampel in der Delegation das nicht so deut-lich sagen wollten – mitnichten der Fall. Vielmehr gibt es nach wie vor große Bedenken und Kritik, weswegen wir uns als CDU/CSU nach wie vor entschieden gegen die bisher vorliegenden Pläne wenden.
Zum Thema der Kindergrundsicherung hat die Volkshilfe Wien ein Forschungsprojekt durchgeführt, um in einer leider nur sehr kleinen Stichprobe ein dieser zu testen. Erwähnenswert sind die Erkenntnisse, dass bessere finanzielle Ausstattung sicher nützt, ohne sagen zu können, wie stark der positive Einfluss auch aus der intensiven Begleitung der Familien im Projekt resultiert. Schließlich wurde deutlich, dass eine bundeseinheitliche Kindergrundsicherung nur so effizient und gerecht sein kann, wie es gelingt, die über die Bundesländer und Regionen bereits bestehenden und teils sehr unterschiedlichen familien- und sozialpolitischen Leistungen berücksichtigen (können). Dies wurde beim Gesprächstermin im Österreichischen Instituts für Familienforschung, welches ein unabhängiges wissenschaftliches Institut für anwendungsorientierte Studien und Grundlagenforschung zur Struktur und Dynamik von Familien, Generationen, Geschlechtern und Partnerschaften ist, untermauert. Die Gespräche haben uns als CDU/CSU in der Kritik an den Plänen der gegenwärtigen Bundesregierung bestätigt und sollten den Ampel-Parteien zu denken geben.
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