Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen

03.12.2018

Im Bereich Sport, Jugend und Kultur- Frist für Projektvorschläge am 19.12.2018

Bereits mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt.

Am 08. November 2018 hat der Deutsche Bundestag in seiner abschließenden Beratung zum Bundeshaushalt 2019 erneut 100 Mio. Euro zugesagt. Damit stehen insgesamt 200 Mio. Euro für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Förderung soll auf Grund eines besonderen Instandset-zungsrückstandes bei Sportstätten, wie zum Beispiel öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, liegen.  
Eine grundsätzliche Förderung ist für die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gewährleistet. Der Umfang der Förderung bezieht sich grundsätzlich auf konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten.

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 19.12.2018 Projektvorschläge zu unterbreiten. 
Bitte berücksichtigen Sie, dass Kommunen, die bereits eine Projektskizze eingereicht haben, sich nicht erneut bewerben müssen. Die Projektskizzen vom August 2018 gelten fort.

Detailliertere Informationen erhalten Sie unter www.sport-jugend-kultur.de oder telefonisch unter 0228 99401-4445 (Kommunen A-M)/ 0228 99401-4446 (Kommunen N-Z).
Bei weiteren Rückfragen zum Projektaufruf melden Sie sich gerne an sjk [at] bbr.bund.de, Betreff: Projektaufruf 2018 – Sanierung kommunaler Einrichtungen.