Ab 2024 werden Unternehmen erstmals im Rahmen der europäischen Regularien – der sogenannten „Corporate Sustainability Reporting Directive“ – über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards berichten. Vor diesem Hintergrund lud der BDI ein, am 18. Oktober in Berlin über Chancen und Herausforderungen der europäischen Sustainable Finance-Strategie zu diskutieren. Im Rahmen einer Panel-Diskussion nahm der Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann-Josef Tebroke zusammen mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik an der Panel-Debatte „ESG-Reporting: Was erwartet die Wirtschaft ab 2024?“ teil.
Ebenfalls vor Ort waren unter anderem Tanja Gönner (Hauptgeschäftsführerin des BDI), Till Mansmann (FDP-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Finanzausschuss), sowie Dr. Henrik Ahlers (Vorsitzender der Geschäftsführung von Ernest & Young Deutschland). Im Mittelpunkt standen unter anderem die Fragen, wie Berichterstattungspflichten idealerweise ausgestaltet sein müssen und wie der Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft in einem Industrieland ablaufen sollte.
Dr. Hermann-Josef Tebroke:"Die ökologische Transformation ist eine große Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft. Unternehmen werden danach beurteilt, wie sich ihre wirtschaftliche Betätigung auf Umwelt und das soziale Umfeld auswirkt. In der Europäischen Union werden intensiv Vorgaben diskutiert und entschieden, nach denen die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erfolgen soll. Hieraus ergeben sich weitreichende Anforderungen, die nicht von allen - vor allem kleinen Unternehmen - sofort und umfänglich erfüllt werden können. Die Bundespolitik ist gefordert diesen Prozess auch in Rücksprache mit den Unternehmen zu gestalten. Standards der Rechnungslegung können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Wie diese verschiedenen Beiträge aussehen können und müssen war Gegenstand der Panel-Diskussion. Als Berichterstatter für das Thema nachhaltige Finanzierung vertrat ich die Sichtweise der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Diskussion."
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