Zukunftspaket für Kinder und Jugendliche

23.12.2022
Pressemitteilung

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie Vieles aushalten und auf viele Dinge verzichten – sie brauchen weiterhin unsere Aufmerksamkeit und Hilfe!
Neues Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ fördert Projektideen von Kindern und Jugendlichen.

Das Auslaufen des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zum Ende 2022 bedeutet nicht, dass die Probleme der Pandemie damit gelöst sind. Daher will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  mit dem neuen Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit weiterhin fördern. Kinder und Jugendliche sollen dadurch erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
„Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis haben die Jüngsten in unserer Gesellschaft in den letzten drei Jahren Vieles ertragen und auf Vieles verzichten müssen“, weiß Dr. Hermann-Josef Tebroke. „Die negativen Folgen wirken nach. Junge Menschen brauchen weiterhin unsere Aufmerksamkeit und  Hilfe. Unverzichtbar, was hier im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung gerade auch durch Ehrenamtliche in Vereinen und Einrichtungen vor Ort geleistet wird.“  Dieses Engagement verdiene Dank und Anerkennung, aber auch Unterstützung, so Tebroke weiter. Dass das Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zum Ende 2022 ausläuft, halte er für ein falsches Signal. Das „Zukunftspaket“ sei kein ausreichender Ersatz, könne aber ein wertvoller Beitrag der Förderung von Projekten sein, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen auf wieder mehr Gesundheit, Kultur und Teilhabe abzielten.

Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung in Projekten wird nachhaltig gestärkt.
Um dies zu erreichen fördert das Bundesprogramm
- Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den genannten Themenfeldern planen und umsetzen (z. Bsp. mobilen Tischtennisplatten) (Feld 1) sowie
- die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen (z. Bsp. Sportturniere oder Freizeittreffs). Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Programmstart ist am 01. Januar 2023. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2023. Weitere Informationen sowie ein Informationsblatt zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinder-und-jugendliche-zum-mitgestalten-ermutigen-202832 .